Testament kosten schweiz Die Gebühren für die Beurkundung eines öffentlichen Testaments bemessen sich grundsätzlich nach dem Arbeitsaufwand und betragen. 1 Die Eintragung kostet 26 CHF, die meist vom Erblasser bzw. der Erblasserin zu entrichten sind. Da mitunter auch Kosten für die Aufbewahrung des Testaments oder. 2 In der Schweiz fallen für das Verfassen eines Testamentes grundsätzlich keine Kosten an. Diese entstehen immer dann, wenn Sie das Testament von einem Notar. 3 Das öffentliche Testament gilt in der Schweiz als “sicherste Form” den Nachlass zu planen. Hier wird die letztwillige Verfügung durch einen Notar beurkundet. 4 Bewahren Sie Ihr Testament an einem sicheren Ort auf, entweder zu Hause oder beim Testamentsvollstrecker. Achten Sie darauf, dass es nach Ihrem Tod einfach gefunden werden kann. Sie können das Testament auch gegen Bezahlung einer Gebühr bei einer Urkundsperson oder einer Notarin oder einem Notar hinterlegen. 5 Die Kosten eines Testaments werden meistens nach Stundensätzen berechnet. Für ein eigenhändiges Testament fallen keine Gebühren an. Die Kosten für einen Erbvertrag sind höher als die Kosten eines Testaments. Die Gebühr für Beglaubigung beim Notar sind durch die Gebührenverordnung des Kanton für Notare geregelt. 6 Um den letzten Willen zu bestimmen, kennen wir in der Schweiz das Testament und den Erbvertrag. Bei beiden Verfügungsformen müssen bestimmte Vorschriften eingehalten werden, die wir Ihnen nachfolgend genauer erklären. Trägt immer Ihre Handschrift: Das eigenhändige Testament. 7 Die Kosten dafür unterscheiden sich erheblich – es kommt auf die Amtsstelle und den Kanton an, in dem Sie leben. Die Gebühren belaufen sich auf einen Betrag zwischen 25 und CHF. Wie kann ein Anwalt helfen? Ein Testament als letztwillige Verfügung von Todes wegen ist eine wichtige Angelegenheit. 8 Um ein Testament errichten zu können, muss eine Person mindestens 18 Jahre alt und urteilsfähig sein. Die beiden wichtigsten Formen sind: Eigenhändig verfasstes Testament. Das eigenhändige Testament ist die einfachste Form, mit der Sie Ihren Nachlass regeln können. Es kann jederzeit widerrufen oder geändert werden. 9 Das öffentliche Testament (ZGB Art. ) verfassen Sie nicht eigenhändig, sondern gemeinsam mit einem Notar oder einer Urkundsperson. Zum Schluss beurkunden der Notar und zwei Zeugen das Testament. Diese Zeugen dürfen weder mit Ihnen verwandt sein, noch in Ihrem Testament erwähnt werden. handschriftliches testament schweiz 10