Atex explosionsschutz verordnung

ExVO. Verordnung über das Inverkehrbringen von Geräten und Schutzsystemen für explosionsgefährdete Bereiche – Explosionsschutzverordnung GSGV. BetrSichV . 1 Diese Leitlinien zur ATEX-Richtlinie /34/EU wurden verfasst von: zu Gesundheit und Sicherheit durch einen wirksamen Explosionsschutz für. 2 Die Richtlinie /34/EU (ATEX) wurde wie seinerzeit die Richtlinie 94/9/EG ohne Abweichung vom Inhalt der europäischen Richtlinie als Verordnung zum. 3 ATEX-Richtlinie /34/EU DGUV Regel (bisher BGR ) Explosionsschutz-Regeln (EX-RL). 4 Damit Rechtssicherheit gewährleistet ist, muss klargestellt werden, dass die Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. / für die Marktüberwachung in der EU und für die Kontrolle von Produkten, die auf den Unionsmarkt gelangen, auch für unter diese Richtlinie fallende Produkte gelten. 5 Die ATEX-Richtlinie /34/EU ersetzt die vorherige ATEX-Richtlinie 94/9/EG, die vom 1. Juli bis zum April in Kraft war. Mit Wirkung vom April stellt die Richtlinie /34/EU in der Form, in der sie in die nationalen Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten umgesetzt wurde, das einzige anwendbare Rechtsinstrument dar. 6 Diese Richtlinie wurde im Rahmen der Betriebssicherheitsverordnung in deutsches, bzw. durch die Verordnung explosionsfähige Atmosphären (VEXAT) in österreichisches Recht umgesetzt. Diese Richtlinie enthält grundlegende Sicherheitsanforderungen, die der Betreiber/Arbeitgeber umzusetzen hat. 7 Sicherheits-, Kontroll- und Regelvorrichtungen für den Einsatz außerhalb von explosionsgefährdeten Bereichen, die im Hinblick auf Explosionsgefahren jedoch für den sicheren Betrieb von Geräten und Schutzsystemen erforderlich sind oder dazu beitragen. Komponenten, die zum Einbau in die genannten Geräte und Schutzsysteme vorgesehen sind. 8 Geräte für potenziell explosionsgefährdete Bereiche (ATEX) (Europäische Kommission). HAUPTDOKUMENT. Richtlinie /34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom Februar zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für Geräte und Schutzsysteme zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten. 9 Erwägungsgrund 1 § 4 Die vorherige ATEX-Richtlinie Erwägungsgründe 2, 3 § 5 Der neue Rechtsrahmen Erwägungsgründe 4, 5 § 6 Anwendungsbereich und Ziel der ATEX-Richtlinie Erwägungsgrund 6 § 7 Gesundheit und Sicherheit Erwägungsgrund 7 § 8 Explosionsschutz Erwägungsgründe 8, 9 § 9 Sicherheit von ATEX-Geräten und Schutzsystemen. atex 137 10 Durch diese Verordnung wird die Richtlinie /34/EU zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für Geräte und Schutzsysteme zur. 11