Umgangsrecht verbieten gründe

Körperliche Misshandlungen des Kindes. 1 Verursachte psychische Auffälligkeiten des Kindes. 2 Suchterkrankungen des Elternteils (Alkohol- oder Drogensucht). 3 Ansteckende Krankheiten, vor denen das Kind nicht geschützt werden kann. 4 Verschiedene Gründe können aber dafür sogen, dass eine Einschränkung geboten und zulässig ist. Gründe sind: Kindeswohlgefährdung, Vernachlässigung, missbräuchliche Ausübung, Adoption. Zuständig ist die Kindesschutzbehörde am Wohnsitz des Kindes oder das zuständige Scheidungsgericht. 5 Weitere Gründe für die Verweigerung des Umgangs sind sexueller Missbrauch oder körperliche Misshandlung, wobei dies nachweisbar sein muss. Daher ist ein ärztliches Gutachten oder kinderpsychologisches Gutachten ratsam. 6 Wann darf das Umgangsrecht verweigert werden? Das Umgangsrecht darf nur verweigert werden, wenn schwerwiegende Gründe vorhanden sind. Hierzu zählen u.a.: Kindesmisshandlung; Kindesmissbrauch; schwere Verhaltensauffälligkeiten des Kindes nach Aufenthalt mit Umgangsberechtigtem; Entführungsgefahr. 7 Das Umgangsrecht kann jedoch verweigert werden, wenn das Gericht feststellt, dass Umgang mit dem Elternteil dem Kindeswohl schadet und entscheidet, dass Umgang nicht stattfinden soll. Erfahren Sie hier, wann es zulässig ist, dem Vater oder der Mutter das Kind vorzuenthalten. 8 Unter Umständen kommt ein Umgang in Begleitung eines Arztes oder einer Krankenschwester in Betracht. Eine HIV-Infektion schließt das Umgangsrecht nicht aus. Praxistipp: Auch in berechtigten Fällen sollte die Mutter nicht im Alleingang vorgehen und den Umgang wiederholt verweigern. 9 Wann darf das Umgangsrecht verweigert werden? Damit einem Elternteil der Umgang mit dem Kind verboten werden kann, müssen schwerwiegende Gründe vorliegen, die die psychische und / oder physische Gesundheit des Kindes gefährden. Zu den schwerwiegenden Gründen zählen: Körperliche Misshandlungen des Kindes. umgangsrecht erfolgreich verweigern 10