Nichtraucherschutzgesetz nrw

Gesetz zum Schutz von Nichtraucherinnen und Nichtrauchern in Nordrhein-Westfalen (Nichtraucherschutzgesetz NRW – NiSchG NRW). 1 Nichtraucherschutzgesetze in Deutschland dienen dem Nichtraucherschutz, also dem Schutz von Nichtrauchern vor dem Passivrauchen. Sie sind zum Teil eine Angelegenheit des Bundes, zum Teil eine Angelegenheit der Länder. 2 Gesetz zum Schutz von Nichtraucherinnen und Nichtrauchern in Nordrhein-Westfalen (Nichtraucherschutzgesetz NRW – NiSchG NRW) vom 3 / 6. 3 Seit gilt in Nordrhein-Westfalen ein striktes Nichtraucherschutzgesetz. Es gibt unter anderem keine Ausnahmen im Gaststättenbereich und in. 4 Die Rauchverbote gelten nicht in Räumlichkeiten, die ausschließlich der privaten Nutzung vorbehalten sind. (2) Weitergehende Rauchverbote in anderen Vorschriften oder aufgrund von Befugnissen, die mit dem Eigentum oder dem Besitzrecht verbunden sind, bleiben unberührt. 5 Nichtraucherschutz in Nordrhein-Westfalen. Gesetz regelt landesweit Verbotenes und Zulässiges. Seit gilt in Nordrhein-Westfalen ein striktes Nichtraucherschutzgesetz. Es gibt unter anderem keine Ausnahmen im Gaststättenbereich und in Schulen mehr, Verstöße können seitdem strenger geahndet werden. 6 Gesetz zum Schutz von Nichtraucherinnen und Nichtrauchern in Nordrhein-Westfalen(Nichtraucherschutzgesetz NRW - NiSchG NRW) Vom Dezember (GV. NRW. S. ) (1) Zuletzt geändert durch Gesetz vom 4. Dezember (GV. NRW. S. ) Redaktionelle Inhaltsübersicht. §§. Grundsätze. 7 Gesetz zum Schutz von Nichtraucherinnen und Nichtrauchern in Nordrhein-Westfalen (Nichtraucherschutzgesetz NRW – NiSchG NRW) vom 3 / 6. § 3 (Fn 3) Rauchverbot. (1) Das Rauchen ist nach Maßgabe dieses Gesetzes in den Einrichtungen nach § 2 Nummern 1 bis 8 verboten. 8 Das Gesetz zur Änderung des Nichtraucherschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen (NiSchG NRW) ist mit dem 1. Mai gültig. Es ändert das erste Nichtraucherschutzgesetz Nordhein-Westfalen von und verbessert den Schutz von Nichtraucherinnen und Nichtrauchern. 9 zum Schutz von Nichtraucherinnen und Nichtrauchern in Nordrhein-Westfalen (Nichtraucherschutzgesetz NRW – NiSchG NRW) vom Dezember § 1 Grundsätze (1) Die in diesem Gesetz aufgeführten Rauchverbote gelten in Gebäuden und sonstigen vollständig umschlossenen Räumen. verstoß nichtraucherschutzgesetz 10