Bundessozialamt-antrag für behinderung

Sie können aber die Ausstellung eines Behindertenpasses beantragen. Informieren Sie sich dazu auf der Homepage des Sozialministeriumservice. 1 Lichtbild (entsprechend den Voraussetzungen für die Ausstellung eines Reisepasses). 2 Sie können aber die Ausstellung eines Behindertenpasses beantragen. Informieren Sie sich da- zu auf der Homepage des Sozialministeriumservice. 3 Menschen, die eine Behinderung haben, können einen Antrag bei der zuständigen Landesstelle des Sozialministeriumservice stellen. 4 Der Antrag wird automatisch an die für Sie zuständige Landesstelle des Sozialministeriumservice weitergeleitet, die Ihnen auch zukünftig für telefonische oder persönliche Anfragen gerne zur Verfügung steht. Landesstelle Burgenland Tel. / 64 Neusiedler Straße 46 Eisenstadt. 5 Um den GdB und damit die Feststellung einer Schwerbehinderung zu erhalten, müssen Menschen mit Behinderung einen schriftlichen Antrag an das Versorgungsamt stellen. Nach einer Prüfung leitet das zuständige Versorgungsamt die Unterlagen an den ärztlichen Dienst weiter. 6 Auf Antrag kann festgestellt werden, dass ein Grad der Behinderung oder gesundheitliche Merkmale bereits zu einem früheren Zeitpunkt vorgelegen haben, wenn dafür ein besonderes Interesse glaubhaft gemacht wird. Der Antrag und das Verfahren sind für den Antragsteller kostenfrei. 7 Antrag auf Nachteilsausgleich bei dauernder oder vorübergehender Behinderung (PDF / 29 KB) Formular für die Bescheinigung der Prüfungsunfähigkeit (amts-/personalärztliches Attest) (PDF / 32 KB) Für Ausbilder/-innen. Anmeldung zur Ausbilder-Eignungsprüfung (PDF / 51 KB). 8 Behinderung; Bildung; Familie; Frauen; Freizeit und Kultur; Geld und materielle Lebensgrundlagen; Gesundheit; Internationale Zusammenarbeit und kulturelle Vielfalt; Kindheit und Jugend; Konflikte und Gewalt; Männer; Migration und Integration; Not-, KundInnen- und BürgerInnendienste; Öffentliche Verwaltung und Dienstleistungen; Pflege. 9 Zuwendungen können Menschen mit Behinderungen erhalten, die ihren ständigen Aufenthalt in Österreich haben, sofern ein Grad der Behinderung von mindestens 50 Prozent glaubhaft gemacht wird. Zusätzliche Voraussetzungen u.a. sind: Die Ausgaben müssen aufgrund einer Behinderung entstehen und. es muss eine soziale Notlage bestehen. bundessozialamt behinderung 10