Was ist ein frondienst im mittelalter Harte Arbeit und wenig Lohn: der Frondienst der Bauern Zusätzlich zu den Abgaben, die die unfreien Bauern ihren Grundherren schuldig waren, mussten sie auch. 1 Frondienste waren eine Leistung des Bauern für den Grund- oder Leibherrn. Sie umfassten eine sehr breite Palette der verschiedensten Tätigkeiten für eine. 2 Frondienst (auch: "Fronde") bedeutet im weitesten Sinne alle Dienste, die in der Verrichtung körperlicher Arbeiten bestehen und unentgeltlich (oder doch nur. 3 frondienst - Zusätzlich zu den Abgaben, die die unfreien Bauern ihren Grundherren schuldig waren, mussten sie auch noch auf den Ländereien der Grundherren. 4 Der Frondienst (vom mittelhochdeutschen vrôn „was den [geistlichen oder weltlichen] Herrn betrifft, ihm gehört“, zu mittelhochdeutsch frô „Herr“) bezeichnet persönliche Dienstleistungen von Bauern für ihre Grundherren. Das Phänomen wird auch als Robot beziehungsweise Robath bezeichnet, ein Begriff, der aus dem Slawischen stammt. 5 Frondienste, unbezahlte Arbeiten von Unfreien (Leibeigene, Hörige) im mittelalterlichen Lehnswesen. Frondienste konnten Tätigkeiten wie Ernten oder Hilfe beim Wegebau sein. Die Dienste für den Grundherren im System der Grundherrschaft dauerten zwischen wenigen Tagen im Jahr bis hin zu mehreren Tagen in der Woche. Mit Aufkommen der. 6 Ein Bauer schärft seine Sense. [ © Wikimedia, gemeinfrei ] Zu diesen Abgaben kam dann der so genannte Frondienst. Zu den Frondiensten zählten der Handdienst und der Spanndienst. Diese Dienste hatten die Bauern dann an einer festgelegten Zahl von Tagen während des Jahres abzuleisten. 7 Frondienste. Als von einem Herrn (mittelhochdeutsch vron- = Herren-) geforderte und nicht entlöhnte Arbeitsleistungen gehörten Frondienste gemeinsam mit den Natural- und Geldabgaben zu den Feudallasten. Ihr Ursprung lag im früh- und hochmittelalterlichen Villikationssystem (Fronhof). 8 Frondienste (mhd. vroende, vrondienest, schardienest, robat; lat. servitia, corvadae = Arbeitsdienst). Bauern auf herrschaftlichem Land, deren Frauen und Kinder waren der Grundherrschaft gegenüber zu bestimmten Dienstleistungen verpflichtet, wobei die Leibeigenen zu ungemessenen Diensten ("haben zu tun, was man ihnen befiehlt", lat. caplim. 9 Leibeigenschaft. Die Leibeigenschaft oder Eigenbehörigkeit bezeichnet eine vom Mittelalter bis in die Neuzeit in Europa verbreitete persönliche Verfügungsbefugnis eines Leibherrn über Leibeigene (genannt auch Eigenleute). [1] Der Begriff „leibeigen“ ist erstmals in einer von Adolf Friedrich I. von Mecklenburg herausgegebenen „Gesinde. grundherrschaft mittelalter 10 Als Gegenleistung für den persönlichen Schutz und die rechtliche Vertretung schuldeten die bäuerlichen Eigenleute ihrem Herrn Abgaben und Dienstleistungen. Dazu. 11 frondienst synonym 12