Wirtschaftsprüfung unternehmensgröße

Kriterien zur Wirtschaftsprüfung nach dem HGB: Bilanzsumme überschreitet EUR Das erste Kriterium bezieht sich auf die Bilanzsumme. 1 › handelsrecht-gesellschaftsrecht › wirtschaftspruefung. 2 Nach § HGB unterliegen die Jahresabschlüsse von mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) einer Prüfungspflicht durch einen. 3 Wirtschaftsprüfer München | Die Jahresabschlussprüfung von wirtschaftlichen Unternehmen gehört zur den Kernaufgaben von Wirtschaftsprüfern. 4 Auch ein Konzernabschluss kann dabei der Wirtschaftsprüfung unterliegen. Dabei gilt als Kriterium für eine Pflicht zur Wirtschaftsprüfung das Erreichen von mindestens zwei von drei Kenngrößen. Sie betreffen die Bilanzsumme, die Jahresumsatzerlöse und die Anzahl an Arbeitnehmern. Dabei sollte man diese Größenkriterien laufend im Auge. 5 Der nach Unternehmensgröße gestaffelte Preis (drei Größenklassen: Unternehmen mit bis zu , mit bis zu und mit mehr als Mitarbeitern) würdigt Unternehmerpersönlichkeiten, die beispielhaft schwierige wirtschaftlichen Situationen in ihrem Unternehmen gemeistert und eine nachhaltige Trendwende herbeigeführt haben. 6 Die gesetzliche Verpflichtung eine Jahresabschlussprüfung durchzuführen, steigt mit zunehmender Größe des Unternehmens. Hintergrund ist der, dass auch mit zunehmender Größe des Unternehmens das Risiko für Kapitalgeber des Unternehmens, bspw. Eigenkapitalfinanziers, Fremdkapitalgeber, Lieferanten usw. steigt, dass diese ihr Geld nicht. 7 Die Statistik zeigt den Umsatz der vier größten Wirtschaftsprüfer in Deutschland nach Geschäftsbereich im Geschäftsjahr Das Unternehmen PwC erzielte mit rund Millionen Euro den meisten Umsatz im Bereich Wirtschaftsprüfung. 8 Ebenso ausschlaggebend wie dein Abschluss ist die Unternehmensgröße. In Großkonzernen kannst du mit einem Jahresgehalt von € im Jahr rechnen. Arbeitest du in einem kleinen Unternehmen wie einem Start-up, ist dein Einkommen um – € niedriger. 9 Eine Prüfungspflicht ist immer gegeben, wenn eine Kapitalgesellschaft oder GmbH & Co KG (§ a HGB) die Grenzen des § HGB nachhaltig (zweimal hintereinander) überschreitet. Daneben ist das Gründungsjahr bereits prüfungspflichtig, wenn die Gesellschaft direkt die Schwellen überschreitet. 316 hgb 10