Sonstige einkünfte steuer Der Begriff „Sonstige Einkünfte“ bezeichnet eine. 1 Einkünfte aus "sonstigen Leistungen" sind steuerfrei, wenn sie weniger als Euro im Jahr betragen. Hierbei handelt es sich nicht um einen Freibetrag, sondern. 2 Wenn Einkünfte keiner anderen Einkunftsart zuzurechnen sind, können diese zu den so genannten "Einkünften aus sonstigen Leistungen" gehören. 3 Leibrenten (z.B. die gesetzliche Altersrente), · Einkünfte aus wiederkehrenden Bezügen, · Einkünfte aus Zuschüssen und sonstigen Vorteilen. 4 Der Begriff „Sonstige Einkünfte“ bezeichnet eine eigenständige Einkunftsart bei der Einkommensteuer. Dazu gehören zum Beispiel Einkünfte aus gelegentlichen Vermittlungen und Einkünfte aus der Vermietung beweglicher Gegenstände. 5 Sonstige Einkünfte sind erhaltene Unterhaltszahlungen und Spekulationsgewinne. Die Anlage SO ist für folgende Fälle gedacht: Sie haben vom geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten/Lebenspartner Unterhalt erhalten bzw. er hat Ihre Kranken- oder Pflegeversicherungsbeiträge gezahlt und Sie haben der Versteuerung zugestimmt. 6 Sind die in Zeile 14 ermittelten Einkünfte (Unterschiedsbetrag aus Einnahmen und Werbungskosten) nicht höher als EUR€ (bei Ehegatten gilt die Grenze bei jedem für seine Einkünfte), bleiben sie steuerfrei. Liegen sie über dieser Freigrenze, muss der gesamte Gewinn versteuert werden. 7 Einkünfte aus Leistungen sind nicht einkommensteuerpflichtig, wenn sie weniger als EUR betragen haben (Freigrenze). Gehören die Einnahmen aus einer nebenberuflichen Tätigkeit zu den sonstigen Einkünften, ist die Freigrenze von EUR nach Abzug des Freibetrags nach § 3 Nr. 26a EStG anzuwenden (BMF, Schreiben v. v. , IV C 4. 8 b) Einkünfte aus Zuschüssen und sonstigen Vorteilen, die als wiederkehrende Bezüge gewährt werden; 1a. Einkünfte aus Leistungen und Zahlungen nach § 10 Absatz 1a, soweit für diese die Voraussetzungen für den Sonderausgabenabzug beim Leistungs- oder Zahlungsverpflichteten nach § 10 Absatz 1a erfüllt sind; (3) 1b. 9 Sonstige Einkünfte sind. 1. 1 Einkünfte aus wiederkehrenden Bezügen, soweit sie nicht zu den in § 2 Absatz 1 Nummer 1 bis 6 bezeichneten Einkunftsarten gehören; § 15b ist sinngemäß anzuwenden. 2 Werden die Bezüge freiwillig oder auf Grund einer freiwillig begründeten Rechtspflicht oder einer gesetzlich unterhaltsberechtigten Person. steuer zusätzliche einkünfte 10 Neben den Renten sind auch wiederkehrende Bezüge in Form von Zuschüssen und sonstigen Vorteilen steuerpflichtig. Versorgungsleistungen werden z. 11 sonstige einkünfte steuersatz 12