Weg konto verwalterwechsel Kommt es für Ihre WEG zu einem Verwalterwechsel. 1 Das WEG-Eigenkonto wird auch als offenes Fremdgeldkonto bezeichnet und beschreibt ein Konto, dessen Inhaber die Wohnungseigentümergemeinschaft. 2 Ein offenes Fremdgeldkonto (oder auch „WEG-Eigenkonto") ist ein Konto, bei dem der Kontoinhaber die Wohnungseigentümergemeinschaft ist. Ein bestellter Verwalter. 3 WEG-Konten müssen Eigenkonten sein - Treuhandkonten sind nicht akzeptabel bei jedem Verwalterwechsel auch das Bankkonto gewechselt werden muss. 4 Dabei werden alle zu den Konten der WEG bestehenden Dauerlastschriften und Daueraufträge sowie Auskunfts- und Verfügungsberechtigungen gelöscht und sind vom neuen Verwalter ggf. zu erneuern. Haben Sie Fragen zum Thema WEG-Konten? 30 @ Stand: 5 Bei einem unterjährigen Verwalterwechsel müssen aber sowohl die Wohnungseigentümer als auch der bisherige und der neue Verwalter Klarheit darüber haben, wer die Jahresabrechnung erstellen muss. Die einmal entstandene Pflicht zur Erstellung der Jahresabrechnung besteht fort, auch wenn der Verwalter während des folgenden Wirtschaftsjahres. 6 Ein Verwalterwechsel kann Laut § 26 Abs. 1 Wohnungseigentumsgesetzes durch einen Mehrheitsbeschluss bei der Eigentümerversammlung erfolgen. Überprüfen Sie vor dem Verwalterwechsel, was im Verwaltervertrag bezüglich der Abberufung steht. Ist diese beispielsweise nur aus wichtigem Grund möglich, müssen Sie diesen auch nennen und begründen. 7 Ein Treuhandkonto ist ein Konto auf dem der Kontoinhaber (Treuhänder) Gelder einer dritten Person oder einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) verwaltet. Diese wird Treugeber genannt und hat im Gegensatz zum Treuhänder keine direkte Verfügungsberechtigung. Daher sind Treuhandkonten seit unzulässig für WEGs. 8 Um die WEG Verwaltung zu wechseln, müssen Sie die amtierende Verwaltung zu erst abberufen und dann einen neuen WEG Verwalter beauftragen. Hierfür müssen Sie mehrere Angebote einholen, eine Eigentümerversammlung einberufen und sowohl über die Kündigung, als auch Neubestellung demokratisch abstimmen. 9 Konten im Wohnungseigentum (WEMoG) Die Gelder der Wohnungseigentümer müssen getrennt vom Vermögen des Verwalters gehalten werden. Bei der Bank darf der Verwalter folglich nicht das Konto der Eigentümergemeinschaft als Eigenkonto oder als Sonderkonto führen. weg-konto commerzbank 10 weg-konto sparkasse 12