Freibetrag für mitarbeiterkapitalbeteiligungen

Höherer Freibetrag Für eine steuerliche Förderungen von Mitarbeiterkapitalbeteiligungen ist geplant, den aktuellen Steuerfreibetrag i.S.v. § 3 Nr. 39 EStG von. 1 › insights › germany › mitarbeiterkapitalbeteiligung-ste. 2 Bereits bisher gab es eine kleine Steuerbefreiung für die verbilligte oder unentgeltliche Überlassung von Mitarbeiterkapitalbeteiligungen (§ 3. 3 Zur Förderung solcher Vermögensbeteiligungen gilt allerdings pro Arbeitnehmer ab ein jährlicher Freibetrag von EUR (bis EUR). 4 Der Freibetrag ist einmalig abzuziehen, wenn diese Voraussetzungen vorliegen. Keine steuerliche Voraussetzung ist die Gewährung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn. Somit wäre die Steuerbefreiung bis EUR grds. auch anwendbar, wenn die Beteiligung im Rahmen der Entgeltumwandlung überlassen würde. 5 Der steuerliche Freibetrag im Sinne des § 3 Nr. 39 EStG für bestimmte Vermögensbeteiligungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wurde von Euro auf Euro jährlich erhöht. Damit wird die bisherige Steuerbefreiung deutlich ausgeweitet. 6 Mitarbeiter können jetzt vom eigenen Lohn und Gehalt selber einen Betrag von bis zu Euro frei von Lohnsteuer (Einkommensteuer) und Sozialabgaben in den Fonds investieren. Es ist nun auch eine Umwandlung von Gehalt in Aktien oder Anteile an einem Beteiligungsfonds entsprechend begünstigt. 7 Für die Besteuerung des geldwerten Vorteils aus Mitarbeiterkapitalbeteiligungen sieht § 3 Nr. 39 EStG seit dem 1. Juli einen Freibetrag in Höhe von EUR vor; zuvor lag dieser Freibetrag bei EUR. Die Beteiligung muss Arbeitnehmern im Rahmen eines gegenwärtigen Dienstverhältnisses unentgeltlich oder verbilligt überlassen werden. 8 Die Anhebung des Freibetrag sorgt auch dafür, im Vergleich mit anderen EU-Mitgliedstaaten endlich ein interessantes Niveau zu erreichen - für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ebenso wie für Arbeitgeber:innen. Allerdings müssen interessierte Unternehmen auch einiges beachten. 9 Höherer Freibetrag für Vermögensbeteiligungen [1] Die Erhöhung ist noch für das Jahr anwendbar. Die Finanzverwaltung lässt sogar die rückwirkende Korrektur für bereits im ersten Halbjahr gewährte Beteiligungen zu. [2] Der Freibetrag gilt allerdings weiterhin nur unter den Voraussetzungen, dass es sich bei der. mitarbeiterbeteiligung steuerfrei 10