Definition verfügungsmacht umsatzsteuer › Home › Lexikon Artikel. 1 Die Verfügungsmacht über einen Gegenstand wird durch einen Unternehmer oder eine dritte Person im Auftrag des Unternehmers an den Abnehmer oder einen. 2 Verfügungsmacht wird verschafft, wenn die wirtschaftliche Substanz des Gegenstands vom Leistenden auf den Leistungsempfänger übergeht und dies von den. 3 Umsatzsteuerrechtlich wird für die Lieferung auf den Übergang des wirtschaftlichen Eigentums abgestellt; dies ist regelmäßig der Übergang von Nutzen und Lasten. 4 Umsatzsteuerrechtlich wird für die Lieferung auf den Übergang des wirtschaftlichen Eigentums abgestellt; dies ist regelmäßig der Übergang von Nutzen und Lasten auf den Erwerber. Denn zu diesem Zeitpunkt wird dem Erwerber schon die tatsächliche Verfügungsmacht über das Grundstück verschafft. 5 Unter der Verfügungsmacht versteht man die umfassende Herrschaftsmacht an einer Sache. Sie entspricht i. d. R. dem Eigentumsrecht. Das heißt, der Inhaber der Verfügungsmacht an einer Sache kann diese benutzen, verbrauchen, veräußern und zerstören. 6 Grundsätzliches. Eine Lieferung im umsatzsteuerrechtlichen Sinne setzt die Verschaffung der Verfügungsmacht an einem Gegenstand zugunsten des Leistungsempfängers voraus (§ 3 Abs. 1 UStG). Dazu muss der Lieferer dem Abnehmer Wert, Substanz und Ertrag des Gegenstands der Lieferung unbedingt und endgültig überlassen. 7 1. Begriff: Verschaffung der Verfügungsmacht über einen Gegenstand, d.h. eine Leistung eines Unternehmers, durch die dieser (oder ein von ihm beauftragter Dritter) den Abnehmer oder eine von diesem beauftragte dritte Person befähigt, im eigenen Namen über einen Gegenstand zu verfügen (§ 3 I UStG). 2. 8 Die Verschaffung der Verfügungsmacht setzt die einvernehmliche, endgültige Übertragung von Substanz, Wert und Ertrag des Gegenstandes voraus (BFH , BStBl II ). Die Verschaffung der Verfügungsmacht besteht meist in der Übertragung des Eigentums im Sinne des bürgerlichen Rechtes. 9 Unter der Verfügungsmacht versteht man die umfassende Herrschaftsmacht an einer Sache. Sie entspricht i. d. R. dem Eigentumsrecht. Das heißt, der Inhaber der Verfügungsmacht an einer Sache kann diese benutzen, verbrauchen, veräußern und zerstören. Die Verschaffung der Verfügungsmacht setzt. verfügungsmacht definition 10