Rente für besonders langjährig versicherte vertrauensschutz Eine der bekannten Vertrauensschutzregelungen findet sich. 1 Leitsätze. Altersrente für besonders langjährig Versicherte kann nicht vorzeitig in Anspruch genommen werden. 2 Für besonders langjährig Versicherte: Abschlagsfreie Rente ab 63 einhalb Jahren. Mit 63 ½ in Rente, ganz ohne Abschläge. Seit der Rentenreform gibt es die. 3 Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte gibt es für Ver- sicherte, die mindestens 63 Jahre alt sind und 45 Jahre Versicherungszeit zurückgelegt. 4 Abschlagsfreie. Altersrente für langjährig Versicherte. Wer 45 Jahre Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt hat, kann bereits vor Erreichen der Regelaltersgrenze abschlagsfrei in Rente gehen. Für Versicherte des Geburtsjahrgangs gilt für diese besondere Altersrente aktuell eine Altersgrenze von 63 Jahren und zehn Monaten. 5 Zum Jahresbeginn ergeben sich in der gesetzlichen Rentenversicherung verschiedene Änderungen. Insbesondere folgende Punkte: Anhebung der Altersgrenze für die reguläre Altersrente, Altersgrenze für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte steigt, höhere Hinzuverdienstgrenze für vorzeitige Altersrenten bleibt, Beitragsbemessungsgrenze steigt, Freiwillige Versicherung. 6 Der behauptete Anspruch scheitert vielmehr daran, dass bezüglich einer Rente für besonders langjährig Versicherte der Kläger am das für ihn maßgebende Rentenalter noch nicht erreicht hatte (unter 1.), und eine vorzeitige Inanspruchnahme bei dieser Rentenart ausscheidet (unter 2.). 1. 7 Altersrente für besonders langjährig Versicherte Handschriftliche Ergänzungen bitte in Druckschrift in schwarz oder blau 45 Vordrucke R / R bitte beifügen Vordrucke R / R bitte beifügen Hinweis: Um sachgerecht über Ihren Antrag entscheiden zu können, benötigen wir aufgrund des Sechsten Buches. 8 Wer auf eine jährige Mindestversicherungszeit kommt, kann die „Altersrente für besonders langjährig Versicherte“ in Anspruch nehmen. Das heißt vor allem: Man kann vor der Regelaltersgrenze in Rente gehen – und zwar ohne Abschläge. Für diejenigen, die oder später geboren wurden, ist dies ab 65 Jahren möglich (statt. 9 Wer langjährig, also mindestens 35 Jahre, in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert war, kann früher in Rente gehen. Sie müssen jedoch weiterhin Altersgrenzen beachten und Abschläge in Kauf nehmen. Ein abschlagsfreier Renteneintritt zwei Jahre vor Erreichen des regulären Renteneintrittsalters ist jedoch für besonders langjährig. vertrauensschutzregelung erwerbsminderungsrente 10 kann ich als besonders langjährig versicherte mit 63 in rente gehen 12