Bürgergeld kindergeld und unterhalt

Kindergeld gilt beim Bürgergeld als Einkommen des Kindes . 1 Unterhalt hat Einfluss auf die Höhe des Bürgergelds. Wie Sie Zahlungen und Ansprüche beim Jobcenter richtig melden. Jetzt informieren! 2 Der Kindesunterhalt – genauso wie das Kindergeld – wird vom Bürgergeld-Gesetz als Einkommen des Kindes behandelt. Beides wird auf den Bedarf. 3 Das Kindergeld darf auf die Bürgergeld-Leistungen angerechnet werden. Diese Praxis hat das Bundesverfassungsgericht für verfassungsgemäß erklärt (Beschluss vom. 4 Wenn Sie Bürgergeld beantragen, haben Unterhaltszahlungen einen Einfluss auf die Höhe Ihrer Leistungen. Sie haben Bürgergeld beim Jobcenter beantragt. Wir prüfen dann unter anderem, ob jemand verpflichtet ist, Ihnen oder Mitgliedern Ihrer Bedarfsgemeinschaft Unterhalt zu zahlen. 5 Bürgergeld Bedarfsgemeinschaft und erhält Unterhalt vom Vater, so wird der Unterhalt voll als Einkommen des Kindes auf dessen Bedarf angerechnet. Wichtig: Auf den Kindesunterhalt kann nicht verzichtet werden. Beispielsweise kann die Kindesmutter nicht auf die Zahlung von Kindesunterhalt verzichten, um den Kindesvater finanziell zu entlasten. 6 Bürgergeld ist eine Auffangleistung des Staates. Zahlt der Vater keinen Unterhalt, so leistet das Jugendamt Unterhaltsvorschuss. Auch der Unterhaltsvorschuss wird auf das Bürgergeld angerechnet. Die Mutter ist verpflichtet, einen solchen Antrag zu stellen, da das Bürgergeld nachrangig ist. 7 Auch bei Bürgergeld Bezug besteht Anspruch auf Kindergeld, sollten minderjährige Kinder im Haushalt leben Alle Infos zu Anspruch und Anrechnung auf Bürgergeld Leben Kinder mit den Eltern in einer Hartz IV Bedarfsgemeinschaft, haben die Eltern (zumindest bei Minderjährigen) Anspruch auf Kindergeld. 8 Wenn Ihr Kind mindestens 12, aber noch keine 18 Jahre alt ist, gilt seit dem 1. Juli eine Besonderheit: Sie können Unterhaltsvorschuss für Ihr Kind bekommen, wenn Ihr Kind nicht auf Bürgergeld angewiesen ist oder wenn Sie Bürgergeld bekommen und zusätzlich ein eigenes Einkommen von mindestens Euro brutto monatlich haben. 9 Kindergeld für Kinder, die nicht (mehr) im Haushalt leben, ist grundsätzlich als Einkommen der Eltern zu berücksichtigen. Dies gilt nicht, wenn das Kind außerhalb des Haushalts lebt und das Kindergeld nachweislich an dieses weitergeleitet wird. >> § 11 Absatz 1 SGB II, § 1 Absatz 1 Nummer 8 Bürgergeld-V. bürgergeld unterhalt anrechnung 10 bürgergeld und kinderzuschlag gleichzeitig 12