Aufwandsentschädigung zensus 2022 rlp Aufwandsentschädigung für Erhebungsbeauftragte im Zensus in Rheinland-Pfalz. Für ihre ehrenamtliche Tätigkeit nach § 20 Abs. 3 des Gesetzes zur. 1 Mit der jeweiligen Aufwandsentschädigung sind alle Auslagen der Max Mustermann ist Erhebungsbeauftragter für den Zensus im. 2 Die Aufwandsentschädigungen, die die Erhebungsbeauftragten für ihre Tätigkeiten erhalten, sind von der Einkommenssteuer befreit. Zudem können sich die. 3 Was ist der Zensus und wie läuft die Volkszählung in Rheinland-Pfalz ab? Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Zenus 4 Der Bund gewährt den Ländern zum Ausgleich der Kosten der Vorbereitung und der Durchführung des registergestützten Zensus am 1. Juli sowie am 1. Juli jeweils eine Finanzzuweisung in Höhe von Millionen Euro. 5 Zensus Aufwandsentschädigungen bleiben steuerfrei | findet mit dem Zensus eine bundesweite Volkszählung statt. Zur Durchführung werden ehrenamtliche Erhebungsbeauftragte eingesetzt, die stichprobenhafte Haushaltsbefragungen vornehmen. 6 Die Erhebungsbeauftragten erhalten nach dem Zensusgesetz für ihre Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung. Geboten werden derzeit je Interview 4 bis 10 Euro plus weitere Auslagenerstattung; geschätzt werden pro Interviews ca. bis Euro an Aufwandsentschädigung. 7 Für den Zensus ist in Rheinland-Pfalz das Statistische Landesamt zuständig. Dieses wird vor Ort durch Kommunale Erhebungsstellen unterstützt, die im Zeitraum der Erhebungsdurchführung von den Verwaltungen der kreisfreien Städte und Landkreise betrieben werden. 8 Der Zensus steht an und wirft zahlreiche Fragen rund um den Inhalt des Fragebogens und eine mögliche Aufwandsentschädigung auf. Wer mitmachen muss und weitere Antworten lesen Sie hier -. 9 Übersicht der Aufwandsentschädigung 1. Teilnahme an Schulungsmaßnahme pauschal 50,00 € 2. Gewährleistung tel. Erreichbarkeit pauschal 50,00 € 3. Begehung der Anschriften je Erhebungsbezirk 2,50 € 4. Existenzfeststellung je festgestellte Person 3,50 € 5. Ermittlung von Zensusmerkmalen Direktbefragung vor Ort Ausgabe Fragebogen je. 10 Leitgedanke bei der Ausgestaltung des Zensus ist ein angemessener Aufwandsentschädigung nach § 20 Abs. 3 ZensG erfolgt. 11 12