Aufbewahrung unterlagen steuererklärung Wie lange sollte ich den Steuerbescheid aufheben? Den endgültigen Steuerbescheid solltest du grundsätzlich. 1 Steuerunterlagen sollten nach Abgabe der Steuererklärung mindestens vier Jahre lang aufbewahrt werden, manchmal sogar länger. 2 Im privaten Bereich sollten insbesondere Steuer- und Bankunterlagen sowie wichtige Rechnungen und Belege aufbewahrt werden. Als Gewerbetreibender sind Sie. 3 In der Regel fallen vor allem die klassischen Steuerunterlagen, wie bezahlte und geschriebene Rechnungen oder die Steuererklärung. 4 Steuererklärung: Wie lange muss ich Belege aufheben? Zuwendungsbestätigungen, Quittungen aus der Apotheke oder Rechnungen über Büromaterial – all das sind Unterlagen, die Sie für Ihre Steuererklärung benötigen. Diese sollten Sie nach der Abgabe gut aufbewahren – mindestens bis zum Erhalt des Steuerbescheids. 5 Welche Belege sollte man für die Steuererklärung aufheben? Diese Unterlagen sollten Sie aufheben für den Fall, dass das Finanzamt Rückfragen hat oder die Belege im Rahmen einer Stichprobe anfordert. Belege über Einnahmen: elektronische Lohnsteuerbescheinigungen; Bescheinigungen über Lohnersatzleistungen Kurzarbeitergeld. 6 Grundsätzlich muss zwischen einer Privatpersonen und einem Gewerbetreibenden unterschieden werden. Im Allgemeinen sind Privatpersonen von einer Aufbewahrungsfrist befreit. Eine Frist greift vor allem für Selbstständige und Gewerbetreibende. Die Zeiträume können dabei stark voneinander abweichen. 7 Dazu gehören Unterlagen wie: Versicherungsschein; Versicherungsbedingungen; Verträge; Vertragsänderungen; Urkunden und Identitätsnachweise. Einige Urkunden und Unterlagen sind so wichtig, dass du sie für immer sorgfältig archivieren musst, auch wenn es hier keine offizielle Aufbewahrungspflicht gibt. Das sind zum Beispiel: Geburts- und. 8 Aufbewahrungsfristen für Dokumente von Privatpersonen. Während Unternehmer per Gesetz dazu verpflichtet sind, bestimmte Unterlagen, Dokumente und Bücher aufzubewahren, gelten die üblichen Aufbewahrungsfristen nach dem Handels- oder Steuerrecht für Privatpersonen nicht. 9 Aus steuerrechtlichen Gründen sind alle Geschäftsunterlagen aufzubewahren, die zum Verständnis und zur Überprüfung der gesetzlich vorgeschriebenen Aufzeichnungen von Bedeutung sind. § Abs. 1 AO (Abgabenordnung) nennt im Einzelnen folgende Unterlagen: Bücher (bei Kaufleuten Handelsbücher) und Aufzeichnungen. Inventare. aufbewahrungsfrist 30 jahre gesetz 10 Grundsätzlich werden steuerliche Aufbewahrungsfristen von sechs und zehn Jahren unterschieden. Die Aufbewahrungsfrist für steuerliche Unterlagen beginnt. 11