Öffentlicher dienst höhergruppierung welche stufe

Unter einer Höhergruppierung versteht man den Wechsel von der bisherigen in eine höhere Entgeltgruppe. 1 (Formulierung für Mathematiker/Informatiker: Für alle Stufen 2 bis 6 der neuen Entgeltgruppe wird die Differenz dieses Gehalts zum bisherigen Gehalt gebildet. 2 Bei Höhergruppierung wird die Stufenlaufzeit in der neuen Entgeltgruppe auf Null gesetzt. Daraus resultiert ein Nachteil für Beschäftigte, die kurz vor. 3 März bleibt bei einer Höhergruppierung normalerweise die erreichte Stufe der Entgelttabelle bestehen; lediglich die Stufenlaufzeit wird auf. 4 Höhergruppierung von EG 8 nach EG 9a im Januar Bei einer Höhergruppierung aus EG 8 Stufe 3 (,46 EUR) erfolgt die Zuordnung zu EG 9a Stufe 2 (,81 EUR). Bei einer Höhergruppierung aus EG 8 Stufe 6 (,59 EUR) erfolgt die Zuordnung zu EG 9a Stufe 4 (,92 EUR). 5 In der Regel erfolgt eine Höhergruppierung von einer zu einer anderen Stufe nach einer bestimmten Stufenlaufzeit. Diese kann aber bei Vorliegen einer überdurchschnittlich hohen Qualifizierung und Leistung verkürzt werden. Bei einer unterdurchschnittlichen Leistung kann die Stufenzugehörigkeit auch verlängert werden. 6 Bei der Höhergruppierung nimmt der Beschäftigte allerdings nicht seine bereits erreichte Entgeltstufe mit, sondern fällt vielmehr in den Stufen der neuen Entgeltgruppe so weit zurück, daß sein neues Gehalt mindestens dem alten entspricht. Es erfolgt jedoch mindestens eine Zuordnung zur Stufe 2. 7 Die Beschäftigte wird somit im Juli stufengleich aus Entgeltgruppe 9a Stufe 2 in Entgeltgruppe 9b Stufe 2 höhergruppiert. Die bisher erreichte Stufenlaufzeit von 6 Monaten (Januar bis Juni ) wird ihr auf die Stufenlaufzeit in Entgeltgruppe 9b Stufe 2 angerechnet, sodass sie zum die Stufe 3 der Entgeltgruppe 9b erhält. 8 Bei Höhergruppierung beginnt die Stufenlaufzeit in der jeweiligen Stufe der höheren Entgeltgruppe immer neu mit dem Tag der Höhergruppierung (zu den Ausnahmen bei stufengleicher Höhergruppierung Ziff. ). Dies gilt sowohl bei der stufengleichen Höhergruppierung (hierzu ZIff. 9 Eine Höhergruppierung bedeutet im öffentlichen Dienst den Wechsel in eine höhere Entgeltgruppe. Diese Entgeltgruppen des TVöD sind mit den Ziffern 1 bis 15 bzw. E1 bis E15 bezeichnet: E1 bis E4: An- und Ungelernte. E5 bis E8: Lehre (mindestens Ausbildung von drei Jahren) E9 bis E Bachelor oder Fachhochschulstudium. tv-l höhergruppierung nachteil 10 tv-l höhergruppierung rechner 12