Rückreise schweiz deutschland Rückkehr aus der Schweiz nach Deutschland ; Anmeldung vor Rückreise. NEIN ; Corona-Test für Geimpfte und Genesene vor Rückkehr. NEIN ; Corona-Test. 1 Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich: Reisepass: Ja; Vorläufiger Reisepass: Ja; Personalausweis: Ja; Vorläufiger. 2 Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen. 3 Zurzeit gibt es keine Einreisebeschränkungen aufgrund der Covid Pandemie. Zur Einreise in die Schweiz müssen keine Impf-, Genesungs- oder. 4 Schweizerische Botschaft in der Bundesrepublik Deutschland. Die Schweizer Botschaft vertritt die Interessen der Schweiz im Land und ist zuständig für konsularische Dienstleistungen und Visaanliegen von Personen mit Wohnsitz in: Berlin, die Freistaaten Sachsen, Thüringen, die Länder Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein. 5 Der interaktive Travelcheck zeigt Ihnen, welche Einreisebestimmungen auf Ihre individuelle Situation zutreffen. Er berücksichtigt sowohl die Einreisebestimmungen des BAG als auch diejenigen des SEM. Zurzeit gibt es keine Einreisebeschränkungen aufgrund der Covid Pandemie. Zur Einreise in die Schweiz müssen keine Impf-, Genesungs- oder. 6 , Uhr. Die Corona-Beschränkungen in Frankreich, Deutschland und der Schweiz ändern sich ständig. Hier bleiben Sie auf dem Laufenden. Einreise in die Schweiz. Einreise nach. 7 Das Ergebnis müssen Sie beim Einstieg ins Flugzeug oder in den Bus respektive bei der Einreise in die Schweiz an der Grenze vorweisen. Es muss sich hierbei um einen negativen PCR-Test handeln, der nicht älter als 72 Stunden ist. Seit dem Dezember ist für die Einreise auch ein Antigen-Schnelltest zugelassen, der nicht älter als 8 Zollbestimmungen bei der Rückreise nach Deutschland* Schweiz: Was man bei einem Urlaub wissen sollte. Frankreich: Kaum Wartezeiten. An den Grenzübergängen zwischen Deutschland und Frankreich finden bei der Einreise nach Frankreich sowie der Rückreise nach Deutschland keine systematischen Kontrollen statt. 9 Besondere rechtliche Bestimmungen. Für Fahrzeuglenkerinnen und -lenker gilt grundsätzlich eine Grenze von 0,5 Promille Blutalkoholgehalt, bei Anzeichen von Fahrunsicherheit sind es 0,3 Promille. Für Personen unter 21 sowie für Neulenkerinnen und -lenker während der Probezeit ist Alkohol am Steuer verboten (0 Promille). 10 12