Wie lange muss ich meine steuererklärungen aufheben

Wie lange sollte ich den Steuerbescheid aufheben? Den endgültigen Steuerbescheid solltest du grundsätzlich. 1 Steuerunterlagen sollten nach Abgabe der Steuererklärung mindestens vier Jahre lang aufbewahrt werden, manchmal sogar länger. Jede/r Deutsche. 2 In der Regel fallen vor allem die klassischen Steuerunterlagen, wie bezahlte und geschriebene Rechnungen oder die Steuererklärung, in die. 3 Wie lange muss man Kontoauszüge aufbewahren? 4 Steuerunterlagen sollten nach Abgabe der Steuererklärung mindestens vier Jahre lang aufbewahrt werden, manchmal sogar länger. Jede/r Deutsche hat im Schnitt sieben Ordner mit unzähligen Rechnungen, Quittungen, Nachweisen und Verträgen bei sich Zuhause stehen. 5 Kontoauszüge solltest du generell mindestens vier Jahre lang aufheben. Innerhalb dieses Zeitraumes kann zum Beispiel das Finanzamt Nachweise darüber verlangen, ob du deine eingereichten Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen tatsächlich bezahlt hast. 6 Die Aufzeichnungspflicht von Arbeitszeiten für geringfügig Beschäftigte beträgt für Gewerbetreibende zwei Jahre. Eine Ausnahme gilt für Steuerpflichtige, bei denen die Summe der Einkünfte einen. 7 Dann musst du die sogenannte Festsetzungsfrist beachten. Das ist eine Verjährungsfrist, nach deren Ablauf, keine Änderungen am Steuerbescheid mehr möglich sind. Die Frist beträgt in der Regel 4 Jahre. In Ausnahmefällen kann die Aufbewahrungsfrist aber noch länger sein. 8 Aufbewahrungsfristen für Steuerunterlagen. Für Selbstständige gelten grundlegend zwei unterschiedliche Aufbewahrungsfristen, nämlich sechs und zehn Jahre. Diese Aufbewahrungsfristen sind im Steuergesetz beziehungsweise im Handelsgesetz festgelegt. Die Aufbewahrungsfrist wird also von der Art des Dokuments bestimmt. 9 Das ist eine Verjährungsfrist, nach deren Ablauf, keine Änderungen am Steuerbescheid mehr möglich sind. Die Frist beträgt in der Regel 4 Jahre. In Ausnahmefällen kann die Aufbewahrungsfrist aber noch länger sein. Sie beträgt bei Steuerhinterziehung 10 Jahre, bei leichtfertiger, unbewusster Steuerverkürzung 5 Jahre. wie lange steuerunterlagen aufheben privatperson 10 wie lange steuerunterlagen aufheben selbstständige 12