Was bedeutet gesetzliche kündigungsfrist

Von dieser einheitlich geltenden Regelung kann durch einzelvertragliche Abmachungen abgewichen werden. 1 › Magazin › Arbeitsrecht › Kündigung. 2 Bei der Kündigungsfrist handelt es sich um die Zeitspanne, die nach der Kündigung vergehen muss, damit ein Arbeitsverhältnis rechtmäßig für beendet erklärt. 3 Der gesetzliche Standard ist: Du kannst mit einer Frist von vier Wochen zum oder zum Ende des Kalendermonats kündigen. Durch den Arbeitsvertrag oder einen. 4 Nur wenn im Arbeitsvertrag eine für den Arbeitnehmer günstigere Kündigungsfrist vereinbart ist, gilt diese (sogenanntes Günstigkeitsprinzip). Gesetzliche Kündigungsfristen Ist im Arbeitsvertrag (ohne Tarifbindung) keine Kündigungsfrist vereinbart worden oder wird auf die gesetzliche Kündigungsfrist verwiesen, gilt § BGB. 5 Diese gesetzliche Kündigungsfrist gilt, wenn seit mehr als 6 Monaten ein unbefristetes Arbeitsverhältnis besteht. Eine kürzere Frist ist nur zulässig, wenn Sie als vorübergehende Aushilfe eingestellt sind und die Beschäftigungsdauer nicht länger als 3 Monate ist. 6 Enthält Dein Arbeits­vertrag keine Regelung oder verweist er auf das Gesetz, gilt die gesetzliche Kündigungsfrist. Sie beträgt vier Wochen zum oder zum Ende eines Kalendermonats (§ Abs. 1 BGB). Vier Wochen sind nicht ein Monat, sondern genau 28 Tage. Diese Frist gilt immer, wenn der Arbeitnehmer kündigt. Diese Ausnahmen gibt es». 7 Für die Kündigung durch den Arbeitnehmer gilt stets die Mindestkündigungsfrist von vier Wochen bzw. eine eventuelle längere vertragliche Frist. Während der bis zu sechsmonatigen Probezeit beträgt die Kündigungsfrist zwei Wochen, es sei denn, es wurde eine längere Kündigungsfrist vereinbart. 8 Nach § 86 SGB IX ist bei der Kündigung eines schwerbehinderten Menschen immer eine Kündigungsfrist von mindestens vier Wochen einzuhalten. Nach § 22 Berufsbildungsgesetz kann in der Probezeit einem Auszubildenden jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden. 9 Nach der Probezeit gelten folgende gesetzliche Kündigungsfristen (Art. c OR): in der Probezeit (erster bis dritter Monat) 1 Woche. im ersten Dienstjahr 1 Monat. im zweiten bis neunten Dienstjahr 2 Monate. in den Folgejahren 3 Monate. Diese Kündigungsfristen können durch einen Vertrag erhöht werden. gesetzliche kündigungsfrist jobwechsel 10 Hinweis: Für Arbeiter und Angestellte gilt eine einheitliche gesetzliche Mindestkündigungsfrist von vier Wochen zum oder zum Ende eines Kalendermonats. 11