Urlaubstage anteilig berechnen kündigung Scheidet der Arbeitnehmer innerhalb der ersten Jahreshälfte aus so hat er grundsätzlich Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses (Paragraf 5 Absatz 1 c, BUrlG). 1 Nach dem Bundesurlaubsgesetz stehen Mitarbeitenden bei einer 5-Tage-Woche mindestens 20 Urlaubstage zu, bei einer 6-Tage-Woche beträgt der Urlaubsanspruch 2 Bei einer Kündigung zum September mit einem Urlaubsanspruch von 30 Tagen ließe sich das so berechnen: Neun Monate geteilt durch zwölf Monate. 3 Diese anteilige Berechnung betrifft jedoch nur die Urlaubstage, die über den Mindesturlaub hinausgehen. Dieser beträgt bei einer. 4 9 Monate / 12 Monate x 30 Urlaubstage = 22,5 Urlaubstage, aufgerundet: 23 Urlaubstage. In diesem Fall würde eine arbeitsvertragliche Regelung über eine anteilige Kürzung also dazu führen, dass statt 30 Urlaubstagen nur 23 zu gewähren wären, also sieben Urlaubstage weniger. 5 Daraus ergibt sich folgende Berechnung: > 5 Monate / 12 Monate x 20 Urlaubstage = 8,33 Urlaubstage Mitarbeiter:in A hat also einen Urlaubsanspruch in Höhe von 8,33 Urlaubstagen. Hinweis: Urlaubstage abrunden dürfen Sie nicht. 6 Im Vertrag sind 28 Urlaubstage pro Kalenderjahr festgelegt. Um den verbleibenden Resturlaub zu berechnen, ergibt sich folgende Formel: Arbeitsverhältnis im Jahr der Kündigung: 12 Monate x Urlaubstage pro Kalenderjahr = Resturlaub. In unserem Beispiel sieht die Berechnung wie folgt aus: 4: 12 x 28 = 9, 7 Da das Arbeitsverhältnis im Kalenderjahr nur fünf komplette Monate bestand, kannst Du den Urlaubsanspruch wie folgt berechnen: 5 Monate / 12 Monate x 30 Urlaubstage =12,5 Urlaubstage. Wichtig: Es gibt keinen Doppelanspruch auf Urlaub (§ 6 BUrlG). 8 30 Urlaubstage: 12 Monate × 5 Beschäftigungsmonate = 12,5 Urlaubstage. Dieser Anspruch ist auf 13 Urlaubstage aufzurunden. Die Wartezeit des § 4 BUrlG ist erfüllt. Da das Arbeitsverhältnis aber nicht in der ersten Kalenderjahreshälfte, sondern in der zweiten zu Ende geht, wird nicht nach § 5 Abs. 1 Buchst. c BUrlG gezwölftelt. 9 Konkret hat der Mitarbeiter also einen Anspruch auf 30 Urlaubstage pro Jahr /12 Monate x 4 Monate = 10 Urlaubstage. Sollten sich aus der Berechnung Bruchteile von Urlaubstagen, also beispielsweise halbe Tage ergeben, werden sie auf das ganze aufgerundet. Urlaubsanspruch bei Kündigung im 2. Halbjahr urlaubsanspruch bei kündigung zum 15 10