Grad der schwerhörigkeit Geringe Beeinträchtigung. 1 Mittlere Beeinträchtigung. 2 Starke Beeinträchtigung. 3 Hochgradige Beeinträchtigung. 4 Der amtlich anerkannte Grad der Behinderung richtet sich dabei nach dem prozentualen Hörverlust. Eine geringgradige Schwerhörigkeit (Hörverlust zwischen 20 und 40 Prozent) wird mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 0 bei einem Ohr und 10 bis 20 bei beiden Ohren anerkannt. 5 Der gesamte Hörbereich des Menschen liegt bei einem gesunden Gehör zwischen 0 bzw. 20 und maximal Hertz. Am empfindlichsten reagiert das Gehör auf die Frequenzen zwischen und Hertz, den Frequenzen der menschlichen Sprache. Die Maßeinheit für die Lautstärke sind Dezibel (dB). 6 Je nach Schwere, dh. dem Grad des Hörverlust in Prozent und ein- oder beidseitiger Betroffenheit, variiert der Grad der Behinderung bei Schwerhörigkeit zwischen 0 und 80 Prozent. Der Höchstwert von 80% liegt vor, sofern ein beidseitiger Hörverlust, der an Taubheit grenzt, vorliegt. 7 Bei der Feststellung von Schwerhörigkeit ist eine Einteilung in Schweregrade gängig. Im Allgemeinen spricht man von einer leichte, mittelstarke, starke und sehr starke Schwerhörigkeit. Auf können Sie mehr über die Feststellung und Einteilung von Schwerhörigkeit lesen. 8 Der amtlich anerkannte Invaliditätsgrad richtet sich dabei nach dem prozentualen Hörverlust. Man unterscheidet: geringgradige Schwerhörigkeit (Hörverlust zwischen 20 und 40 Prozent), mittelgradige Schwerhörigkeit (Hörverlust zwischen 40 und 60 Prozent), hochgradige Schwerhörigkeit (Hörverlust zwischen 60 und 80 Prozent). 9 Behindernde Schwerhörigkeit. Das WHO-Projekt „Global Burden of Disease” (GBD) zur Ermessung der globalen Krankheitsbelastung wendet darüber hinaus die Definition „behindernde Schwerhörigkeit” an. Unter einer behindernden Schwerhörigkeit versteht man laut dem GBD bei Erwachsenen eine Hörschwelle von 35 dB oder mehr auf dem besser hörenden Ohr. leichte schwerhörigkeit gdb 10