Wie hoch ist die pfändungsgrenze bei rentnern

Bei Alleinstehenden mit einem Einkommen von bis zu ,99 Euro ist die. 1 Bei alleinstehenden Senioren mit einer Altersrente zwischen und ,99 Euro dürfen nur 48,89 Euro gepfändet werden. 2 Ist kein Unterhalt zu zahlen, ist ein monatliches Einkommen bis unter Euro von einer Pfändung ausgeschlossen. Bei einer monatlichen Rente. 3 Muss jemand Unterhalt zahlen, kann unter Euro nichts gepfändet werden. Eine Rente wird nach geltendem Recht nämlich wie ein. 4 Der Freibetrag hängt von der Höhe des Einkommens und der Zahl der unterhaltsberechtigten Personen ab. Von einer monatlichen Rente von rund Euro können z. B. nur rund 33 Euro im Monat gepfändet werden. Muss jemand Unterhalt zahlen, kann unter Euro nichts gepfändet werden. 5 Bei einer monatlichen Rente von rund Euro können beispielsweise nur rund 49 Euro im Monat gepfändet werden. Eine Rente wird nach geltendem Recht wie ein Arbeitseinkommen behandelt und kann deshalb ebenso gepfändet werden. Aber: Nur der Teil der Rente, der über der Pfändungsfreigrenze liegt, kann gepfändet werden. 6 Hierzu gehören z.B. leibliche Kinder, Ehepartner ohne Einkommen oder geschiedene Ehepartner, an die Unterhalt gezahlt wird. Die Pfändungstabelle wird gemäß § c Abs. 2a ZPO jährlich angepasst. Nettolohn monatl. Pfändbarer Betrag nach Anzahl unterhaltspfl. Personen. von €. bis €. 0 Pers. 1 Pers. 7 Vom bis zum gilt eine Freigrenze in Höhe von ,99 Euro für Personen, die niemandem Unterhalt zahlen müssen. Liegt Ihre Rente (netto) darunter, kann nichts gepfändet werden. Je nach Anzahl der Personen, denen Sie gegenüber unterhaltspflichtig sind, steigen die Pfändungsfreigrenzen. 8 Liegt die Rente unter dem Freibetrag, kann keine Pfändung der Rente erfolgen. Derzeit gilt bei der Rente eine Pfändungsfreigrenze von ,99 Euro, sofern keine Unterhaltspflichten bestehen. Ist der Rentner einer Person gegenüber zu Unterhalt verpflichtet, erhöht sich dieser Betrag auf ,99 Euro (Stand: ). 9 Diese persönliche Pfändungsfreigrenze erhöht sich, wenn Sie unterhaltspflichtig sind für die erste Person um ,22 € und für die zweite bis fünfte Person um jeweils ,73 €. Der gesamte pfandfreie Betrag beträgt dann bis zu ,03 € im Monat. rente und grundsicherung pfändbar 10 Ja, die gesetzliche Rente ist pfändbar. Es gelten die gleichen Regelungen wie für Arbeitseinkommen. Sind zukünftige Rentenbezüge pfändbar? Ja, in gewisser Weise. 11