Was ist führung der kaufpreissammlung Nach § Baugesetzbuch (BauGB) ist der Gutachterausschuss zur Führung einer Kaufpreissammlung verpflichtet. Innerhalb des Zuständigkeitsbereiches des. 1 Kaufpreissammlung: Eine wesentliche Aufgabe ist die Führung der Kaufpreissammlung. Dafür sammeln die Gutachter:innen Informationen zum jeweiligen. 2 Die wichtigste Grundlage für die Erfüllung der Aufgaben der Gutachterausschüsse ist die Kaufpreissammlung. Jeder Kaufvertrag über ein Grundstück. 3 Erst mit dem Bundesbaugesetz von wurde die Führung von Kaufpreissammlungen zur Aufgabe für die neu eingerichteten Gutachterausschüsse. 4 (1) 1Zur Führung der Kaufpreissammlung ist jeder Vertrag, durch den sich jemand verpflichtet, Eigentum an einem Grundstück gegen Entgelt, auch im Wege des Tausches, zu übertragen oder ein Erbbaurecht erstmals oder erneut zu bestellen, von der beurkundenden Stelle in Abschrift dem Gutachterausschuss zu übersenden. 2Dies gilt auch für das. 5 (1) 1 Zur Führung der Kaufpreissammlung ist jeder Vertrag, durch den sich jemand verpflichtet, Eigentum an einem Grundstück gegen Entgelt, auch im Wege des Tausches, zu übertragen oder ein Erbbaurecht erstmals oder erneut zu bestellen, von der beurkundenden Stelle in Abschrift dem Gutachterausschuss zu übersenden. 6 Kaufpreissammlung: Eine wesentliche Aufgabe ist die Führung der Kaufpreissammlung. Dafür sammeln die Gutachter:innen Informationen zum jeweiligen Grundstücksmarkt und können aus den Kaufpreisen sowie vielen Einzelaspekten zur Immobilie wichtige Basisinformationen zum regionalen Grundstücksmarkt ableiten. 7 Die Kaufpreissammlung stellt somit ein originäres Abbild des Geschehens auf dem Grundstücksmarkt dar. Kaufpreissammlungen sind Datenbanken, in denen die Kaufverträge im erforderlichen Umfang mit ihren wesentlichen Vertragsdaten, Ordnungsmerkmalen und mit den preis- und wertbestimmenden Merkmalen erfasst werden. 8 Baugesetzbuch / § Kaufpreissammlung. (1) 1 Zur Führung der Kaufpreissammlung ist jeder Vertrag, durch den sich jemand verpflichtet, Eigentum an einem Grundstück gegen Entgelt, auch im Wege des Tausches, zu übertragen oder ein Erbbaurecht erstmals oder erneut zu bestellen, von der beurkundenden Stelle in Abschrift dem Gutachterausschuss. 9 Erster Teil (Wertermittlung) (1) Zur Führung der Kaufpreissammlung ist jeder Vertrag, durch den sich jemand verpflichtet, Eigentum an einem Grundstück gegen Entgelt, auch im Wege des Tausches. gutachterausschuss kaufpreissammlung 10