Kilometerpauschale steuererklärung anlage n Steuererklärung: Wo werden die Fahrtkosten eingetragen? Wo: Die Eintragung der Fahrtkosten erfolgt in der Anlage N in Zeile 31 bis Die Fahrtkosten gehören zum Bereich der sogenannten Werbungskosten. Fahren Sie mit dem Auto, können Sie. 1 In der Anlage N gibst Du an, wie viel Du verdienst. · Faustregel. 2 In der Anlage N der Einkommensteuererklärung kannst Du die Fahrten von der Wohnung zum Arbeitsplatz mit der Kilometerpauschale ansetzen. 3 für beruflich veranlasste Kontoführungsgebühren 16 € (Zeile 48). 4 Bist Du mit Deinem eigenen Fahrzeug gefahren, kannst Du für Deine Fahrten – ohne Nachweise – für jeden gefahrenen Kilometer eine Pauschale ansetzen. Und zwar: beim Pkw 30 Cent, beim Motorrad oder Motorroller 20 Cent, beim Moped, Mofa oder Elektrofahrrad 20 Cent. Für Fahrten mit einem Fahrrad gibt es hingegen keine Kilometerpauschale. 5 In die Anlage N gehören im Wesentlichen der Arbeitslohn und die Werbungskosten (zum Beispiel die Pendlerpauschale / Entfernungspauschale für den Weg zur Arbeit, Kosten für ein Arbeitszimmer oder Angaben zu einer doppelten Haushaltsführung). Anlage N Anlage N Anlage N Anlage N Anlage N 6 In der Steuererklärung dürfen Sie die Fahrt mit dem PKW ansetzen, obwohl Sie mit dem Rad gefahren sind, müssen jedoch auf glatte 11 Kilometer abrunden. Rechenweg bei Arbeitstagen: Tage × 11 km × 0,30 €/km = € Fahrtkosten, die Sie als Werbungskosten absetzen können. Bequemer berechnen Sie die Tage mit Weg zur Arbeit über. 7 Arbeitnehmer, die bei Auswärtstätigkeit ein eigenes Fahrzeug benutzen, können neben den für diese Fahrten geltenden Kilometerpauschbeträgen auch die hierbei entstandenen Parkgebühren als Werbungskosten geltend machen. 8 So hoch ist die Entfernungspauschale: Das sind 0,30 Euro pro Entfernungskilometer. Wer eine längere Strecke fährt, kann mehr absetzen: Für 0,35 Euro ab dem Entfernungskilometer Für 0,38 Euro ab dem Entfernungskilometer Wichtig: Die Kosten kannst du nur für eine Fahrtrichtung absetzen – also entweder die Hin- oder die Rückfahrt. 9 Die Pendlerpauschale wird in der Steuererklärung in Anlage N eingetragen. Aktuell können dabei für jeden Arbeitstag 30 Cent pro Kilometer bis 20 Kilometer abgesetzt werden. Ab dem Kilometer können für 35 Cent pro Kilometer und für 38 Cent pro Kilometer abgesetzt werden. anlage n zeile 35 aufgesucht an tagen 10 Mit einem Rechtsklick auf das Feld Anlage N und der Auswahl „Anlage N zu meiner Steuererklärung hinzufügen“ kann man dieses Formular jetzt bearbeiten. 11