Berufsgenossenschaft versicherungsmakler Webauftritt der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) Zu den Mitgliedsunternehmen gehören u.a. Banken, Versicherungen, Zeitarbeitsunternehmen. 1 Selbstständige und Unternehmer · Ehrenamtlich Tätige · Teilnehmende an Qualifizierungsmaßnahmen. 2 Die neun gewerblichen Berufsgenossenschaften sind nach Branchen gegliedert. Die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand gliedern sich in 19 Unfallkassen. 3 Die Zuständigkeit der VBG besteht derzeit insbesondere für Banken, Versicherungen und Leasingunternehmen, für das Ingenieurwesen und für Architekturunternehmen. 4 Alle Beschäftigten in den Mitgliedsunternehmen der Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) sind pflichtversichert. Dazu gehören die Beschäftigten, Auszubildenden und Teilzeitkräfte sowie Personen, die in einem arbeitnehmerähnlichen Verhältnis stehen. Eine namentliche An- oder Abmeldung von Beschäftigten bei der BGHW ist. 5 Unter die Vorschriften fallen Versicherungsvermittler (Versicherungsmakler und Versicherungsvertreter) sowie Versicherungsberater. Unterschieden wird bei den Versicherungsvermittlern zwischen gebundenen, ungebundenen und produktakzessorischen Vermittlern. Angestellte Vermittler sind von der Regelung nicht betroffen. 6 Der VBG-Vorstand hat entschieden: Der Beitragsfuß zur Berechnung der Vorschüsse für Pflicht- und freiwillig Versicherte bleibt wie in den Vorjahren bei 4,60 Euro. Unabhängig davon gilt für zahlreiche Kleinunternehmen weiterhin der unveränderte Mindestbeitrag von 48 Euro pro Jahr. Ihre Zahlungen an die VBG im Jahr bleiben damit auch. 7 Wie wird der Beitrag berechnet? Der Beitrag berechnet sich nach der von Ihnen ge-wählten Versicherungssumme, den aktuellen Bei-tragsfüßen und der Gefahrklasse, zu der das Unter-. 8 Für Existenzgründer ist also meistens eine gewerbliche Berufsgenossenschaft zuständig. Mit unserem Online-Formular können Sie die Anmeldung Ihres Unternehmens schnell und einfach vornehmen. Wichtig: Für ein Unternehmen ist immer nur ein Unfallversicherungsträger zuständig, auch wenn das Unternehmen unterschiedliche Bestandteile hat. 9 Die Berufsgenossenschaft springt für Arbeitnehmer dann ein, wenn es auf der Arbeit oder auf dem Weg zur Arbeit zu Unfällen kommt. Die BG ist dabei ein fester Bestandteil des Sozialversicherungssystemes und hilft nicht nur im Falle eines Unfalles, sondern leistet auch wertvolle Maßnahmen im Arbeitsschutz. vbg formulare 10 verwaltungs-berufsgenossenschaft hamburg 12