Antrag auf soforthilfe wärme Verbraucherinnen und Verbraucher von Erdgas und Wärmekunden müssen, um von der Dezember-Soforthilfe zu profitieren, selbst keinen Antrag. 1 müssen für die Antragstellung bereitgehalten werden? Siehe hier: ownloads/S-T/soforthilfe-gaswaerme-. 2 1. Erstattung beantragen. Versorger stellen den Antrag online beim Dienstleister. 2. Der Dienstleister prüft den Antrag und berichtet an die Hausbank. 3 Soforthilfe Dezember: Erdgaslieferanten und Wärmeversorger können Erstattungsanträge ab sofort stellen. Rund Energielieferanten und. 4 für Erdgas und Wärme den Begünstigten zu erstatten/zu erlassen. Gleichzeitig entsteht damit ein Erstattungsanspruch, der auf Antrag vom Bund gezahlt wird. Die Prüfverfahren für die Erstattung der Entlastungsbeträge und eventueller Vorauszahlungen werden durch einen vom Bund Beauftragten privatrechtlich abgewickelt. Als Zahlstelle fungiert. 5 Bitte reichen Sie den Antrag ausschließlich über das Online-Portal ein: Bitte füllen Sie den Antrag vollständig aus! Bitte nutzen Sie als Ausfüllhilfe die auf der Internetseite des Wirtschaftsministeriums veröffentlichten FAQs. Diese bieten Ihnen Hilfestellung bei erklärungsbedürftigen Begriffen. Antrag auf Soforthilfe. 6 Preisdeckel für Strom und Gas: Kabinett beschließt Strom-, Gas- und Wärmepreisbremse für private Haushalte und kleine und mittlere Unternehmen. Mehr zum Beschluss der Bundesregierung. 7 Berechnung der Soforthilfe für Wärme. Im Bereich Wärme erfolgt die Entlastung für den Dezember durch eine pauschale Zahlung, die sich an der Höhe des im September gezahlten Abschlags zuzüglich eines Anpassungsfaktors bemisst. Beispiel: Abschlag im September 90 €. Anpassungsfaktor: 1,2. 8 Die Soforthilfe Dezember entlastet Haushaltskunden bei den Energiekosten. Erfahren Sie hier, wer von der Einmalzahlung durch den Staat profitiert und was Sie jetzt beachten müssen. 9 Die steigenden Preise, vor allem im Energiebereich, treffen viele Menschen. Die Bundesregierung entlastet die Bürgerinnen und Bürger – ein Überblick. soforthilfegesetz erdgas und wärme bundesgesetzblatt 10 Die Frist zur Antragstellung ist abgelaufen. Die Frist für die Stellung von Prüfanträgen nach § 8 bzw. § 9 Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz ist am 11