Voraussetzungen anwaltsprüfung Mindestens neun Monate Anwaltspraktikum (vgl. Ziff. 1 Mindestens drei Monate Gerichtspraktikum (vgl. Ziff. 2 Übrige mindestens sechs Monate nach freier Wahl als Anwalts-, Gerichts- oder als Verwaltungspraktikum (vgl. zum Verwaltungspraktikum Ziff. 3 Erst nach Erfüllung der Voraussetzungen ist eine Anmeldung bei der Anwaltsprüfungskommission des Kantons Zürich, welche dem Obergericht des Kantons Zürich. 4 Zur Anwaltsprüfung wird zugelassen, wer über ein abgeschlossenes Hochschulstudium im Sinne von Art. 7 Abs. 1 Buchstabe a BGFA (Doktorat, Lizentiat oder Master oder gleichwertiges Diplom eines Staates, mit dem die Schweiz die gegenseitige Anerkennung vereinbart hat; § 4 Abs. 1 Ziff. 1 AnwaltsV; s.a. Art. 7 Abs. 1 Buchstabe a BGFA) verfügt. 5 Vom Obergericht für die Dauer von sechs Jahren gewählt, nimmt die Anwaltsprüfungs-kommission die Anwaltsprüfungen ab. Als Mitglieder oder Ersatzmitglieder der Kommission sind Mitglieder der zürcherischen Gerichte oder des Bundesgerichts, Rechtslehrer an schweizerischen Universitäten und Anwälte mit Geschäftsadresse im Kanton wählbar, wobei letztere in einem kantonalen Anwaltsregister. 6 Damit Sie zur Anwaltsprüfung im Kanton Bern zugelassen werden, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen: juristisches Lizenziat oder Masterdiplom einer schweizerischen Hochschule oder gleichwertiges juristisches Hochschuldiplom eines Staates, mit dem die Schweiz die gegenseitige Anerkennung vereinbart hat. 7 Voraussetzungen der Zulassung. (§ 5 PrüfV) Gemäss den uns vorliegenden Informationen (ohne Gewähr!) ist unter Hochschule im Sinne von § 5 lit. a PrüfV eine Universität zu verstehen. Der Magisterabschluss in Österreich und das erste Staatsexamen in Deutschland seien als Nachweise i.S.v § 5 lit. b PrüfV anerkannt worden. 8 Wer als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt tätig sein will, muss eine mehrstufige Ausbildung in Theorie und Praxis absolvieren. Grundvoraussetzung ist ein erfolgreich abgeschlossenes Studium der Rechtswissenschaften sowie eine fünfjährige praktische Berufsausbildung. Im Rahmen dieser Ausbildung müssen mindestens sieben* Monate bei Gericht und mindestens drei Ja. 9 Anmeldung (telefonisch und/oder schriftlich) Erst nach Erfüllung der Voraussetzungen ist eine Anmeldung bei der Anwaltsprüfungskommission des Kantons Zürich, welche dem Obergericht des Kantons Zürich angegliedert ist, möglich. Diese hat telefonisch beim Sekretariat zu erfolgen, unter gleichzeitiger (definitiver) Vereinbarung eines. anwaltsprüfung zürich stoff 10 Im Kanton Basel-Stadt ist das Erfordernis eines einjährigen Praktikums erfüllt, wenn während eines Jahres mit einem Pensum von % gearbeitet wurde. Eine. 11